HammerBox – Versicherungsbedingungen für Lagergut

Der Mieter wünscht Versicherungsschutz für sein eingelagertes Lagergut in Höhe der von ihm im Mietvertrag gewählten Versicherungssumme.

HAMMERBOX – Versicherungsbedingungen für Lagergut. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Mietvertrag angegebenen Beginn des Mietverhältnisses, sofern der Mieter die erste oder einmalige Prämie bei Abschluss des Mietvertrages zahlt. Wird der Versicherungsschutz erst später abgeschlossen, beginnt er mit dem Abschluss des Versicherungsschutzes, sofern der Mieter die erste oder einmalige Prämie bei Abschluss des Versicherungsschutzes zahlt.

Der Versicherungsschutz läuft auf unbestimmte Dauer und endet mit dem Mietvertrag. Jede Partei ist hiervon unabhängig berechtigt, den Versicherungsschutz mit einer Frist von einer Woche zum Ende einer Woche schriftlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mindestmietdauer.

Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem gewählten Versicherungsschutz und ist inkl. 19 % Versicherungssteuer im Mietvertrag vereinbart. Sie gilt jeweils für einen Zeitraum von jeweils 4 Wochen. Sofern im Mietvertrag nicht anderes vereinbart, beträgt die Versicherungsprämie inkl. 19% Versicherungssteuer je nach der vereinbarten Versicherungssumme:

Versicherungssumme bis €   2.500,-- = €  5,00
Versicherungssumme bis €   5.000,-- = €  6,00
Versicherungssumme bis €   7.500,-- = € 10,00
Versicherungssumme bis € 10.000,-- = € 12,00
Versicherungssumme bis € 20.000,-- = € 21,00
Versicherungssumme bis € 30.000,-- = € 29,00
Versicherungssumme bis € 40.000,-- = € 40,00 
Versicherungssumme bis € 50.000,-- = € 55,00

Die Versicherungsprämie ist vom Mieter jeweils für einen Zeitraum von 4 Wochen im Voraus zu zahlen. Sie wird vom Vermieter aufgrund des vom Mieter mit dem Mietvertrag erteilten SEPA-Lastschriftmandats von dem dort angegebenen Konto eingezogen. Endet der Versicherungsschutz vor Ablauf des Zeitraums von 4 Wochen, für den die Versicherungsprämie Voraus gezahlt wurde, erstattet der Vermieter dem Mieter die Versicherungsprämie zeitanteilig. Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den folgenden Bedingungen:

1. Vertragsgrundlagen
Der Versicherungsschutz basiert auf den Friedrich Barkmann GmbH & Co. KG Sachversicherungsbedingungen, die der Vermieter dem Mieter auf jederzeit mögliches Verlangen zur Verfügung stellt, oder die der Mieter jederzeit auf der Website www.hammerbox.de/versicherung herunterladen, speichern und ausdrucken kann.

2. Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die nachstehend aufgeführten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:

a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
b) Einbruchdiebstahl / Raub
c) Vandalismus nach einem Einbruch
d) Leitungswasser
e) Sturm
f) Hagel.

3. Versicherungsort
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für den im Mietvertrag näher bezeichnete Lagerbox.

4. Versicherte Sachen
Die vom Mieter während der Mietdauer in dem im Mietvertrag näher bezeichnete Lagerbox eingelagerten beweglichen Sachen sind versichert.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf:
- alle Gegenstände, zu deren Lagerung der Mieter nach dem Mietvertrag nicht berechtigt ist,
- Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Edelmetall

5. Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist im Mietvertrag bzw. wird später bei dem nachträglichen Abschluss des Versicherungsschutzes vereinbart. Der Vermieter hat keine Möglichkeit, den Wert des Lagergutes zu überprüfen und kann deshalb keine Verantwortung für die zutreffende Bemessung der Versicherungssumme übernehmen. Der Vermieter haftet nicht für eine eventuelle Unterversicherung.

6. Versicherungswert
Die eingelagerten Gegenstände sind:
- zum Neuwert versichert. Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen.
- zum Zeitwert versichert, falls er weniger als 40% des Neuwertes beträgt. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sache durch einen Abzug entsprechend ihrem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand.

7. Gefahrerhöhung
In Ergänzung der in Ziffer 1 genannten Versicherungsbedingungen gilt vereinbart:
Verstößt der Mieter gegen die im Mietvertrag und den Allgemeinen Mietbedingungen genannten Einlagerungsverbote, insbesondere gegen das Verbot zur Lagerung von verderblichen Waren, leicht entflammbaren Materialien/Stoffe, Waffen, Sprengstoffe oder anderen explosiven Stoffen, Drogen, Suchtgiften, Chemikalien und radioaktiven Materialien, toxischen Abfallstoffen, Sondermüll oder anderen gefährlichen Materialien, kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt und auch leistungsfrei sein.

8. Anweisungen für den Verlust und Schadensfall
Alle Verlust- oder Schadensfälle müssen der Keller Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, dem Versicherungsmakler des Vermieters, gemeldet werden. Die Meldung muss erfolgen, bevor das Lagergut aus der Lagerbox herausgenommen werden. Alle Versicherungsansprüche müssen der Keller Versicherungsmakler GmbH & Co. KG binnen einer Woche nach Entdeckung des Verlusts bzw. der Beschädigung des Lagergutes gemeldet werden bzw. binnen eines Monats, nachdem der Vermieter den Verlust bzw. Schaden entdeckt und den Mieter benachrichtigt hat.

Keller Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Sindbadweg 1
70567 Stuttgart
Telefon: 0711 / 16 166 – 0
Telefax: 0711 / 16 166 – 30 3

Ausführliche Informationen zur Versicherung »


9. Versicherer
a) Versicherungsunternehmen
Gothaer Allgemeine Vers. AG vertreten durch 
Assekuranzkontor Friedrich Barkmann GmbH & Co. KG
Assecuradeur 
Gerhofstraße 18
20354 Hamburg
Hier finden Sie alle Versicherungsbedingungen als PDF »


b) Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
Fragen zum Versicherungsschutz und etwaige Beschwerden können gerichtet werden an:
aa) Keller Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Sindbadweg 1, 70567 Stuttgart
bb) Gothaer Allgemeine Vers. AG vertreten durch Assekuranzkontor Friedrich Barkmann GmbH & Co. KG, Assecuradeur, Gerhofstraße 18, 20354 Hamburg
Damit kann der Mieter das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen oder sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (vgl. Buchstabe c)).
Unabhängig hiervon kann der Rechtsweg beschritten und ein ordentliches Gericht angerufen werden.

c). Versicherungsaufsicht
Die zuständige Versicherungsaufsicht ist unter folgender Adresse zu erreichen:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle[at]bafin[dot]de
Homepage: www.bafin.de

 

Stand: 20.12.2022

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